1. Allgemeines
1.1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle, auch zukünftige Dienstleistungen/Aufträge/Vermietungen des Auftraggebers (nachfolgend Kunde genannt) an BOXgrafie Fotobox & Eventtechnik Inh. Felix Krämer (nachfolgend Anbieter genannt). Für bestimmte Mietgegenstände gelten folgend auch gesonderte Bedingungen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
1.2. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung, in Form einer Angebotsbestätigung sowie Unterschrift eines Mietvertrags an den Anbieter, in vollem Umfang als angenommen. Der Kunde verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen.
1.3. Der Kunde verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und in vollem Umfang zur Kenntnis zu nehmen.
1.4. Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden postalisch oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde diesen Änderungen innerhalb von vier Wochen nicht, gelten die Änderungen als anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen gesondert hingewiesen.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Gegenstand des Vertrags sind die im Mietvertrag, Angebot oder Auftragsbestätigung aufgeführte Dienstleistungen, Fotoboxen, 360 Grad Videobox, Leuchtschilder, Traubögen, Leuchtbuchstaben.
Aus dem Vertrag, Angebot sowie der Auftragsbestätigung geht der Veranstaltungstag, Ort, die Veranstaltungsdauer sowie anfallende Kosten hervor.
3. Vertragsabschluss
3.1 Die Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Kunden bedarf zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Diese kann per E-Mail oder Whatsapp erfolgen. Mündliche Absprachen gelten als nicht erfolgt, es sei denn, sie werden schriftlich bestätigt.
4. Zahlungsbedingungen
Falls keine gesonderten Vereinbarungen getroffen wurden, gilt folgendes:
4.1. Zahlung auf Rechnung
Der Kunde verpflichtet sich die Rechnung innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt der Rechnung vollständig zu begleichen.
4.2. Sollte der Kunde mit der Zahlung in Verzug kommen, so behält sich der Anbieter die Geltendmachung eines konkreten Verzugsschadens neben gesetzlichen Verzugszinsen vor.
5. Rücktritt des Anbieters
In folgenden Fällen ist der Anbieter berechtigt, jederzeit vom Vertrag/Auftrag zurückzutreten:
5.1. ungeeigneter Veranstaltungsort.
5.2. ungeeigneter Aufstellort.
5.2. ungeeignetes Aufsichtspersonal.
5.3. ungeeignete Wetterbedingungen (Regen, Schnee, starke Sonneneinstrahlung, Hitze, Kälte, hohe Luftfeuchtigkeit, starker Wind).
5.4. ungeeignete Situationen (stark alkoholisierte Gäste, aggressive Gäste).
6. Rücktritt des Kunden
Der Kunde kann zu folgenden Bedingungen schriftlich vom Vertrag zurücktreten:
Bis zu 90 Tage vor dem Nutzungszeitraum ist die Stornierung kostenfrei.
Bis zu 60 Tage vor dem Nutzungszeitraum wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50% des Mietpreises (brutto) erhoben.
Bis zu 14 Tage vor dem Nutzungszeitraum wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 70% des Mietpreises (brutto) erhoben.
Bei weniger als 14 Tage vor dem Nutzungszeitraum wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 100% des Mietpreises (brutto) erhoben.
Im Fall von höherer Gewalt oder staatlichen Auflagen kann der Kunde jederzeit kostenfrei vom Vertrag zurücktreten oder umbuchen.
7. Beschädigungen, Diebstahl & Ausfall/Defekt
7.1 Beschädigungen
Bei Beschädigungen an den vom Anbieter bereitgestellten Gegenständen hat der Kunde umgehend, spätestens bei Rückgabe, den Anbieter zu informieren. Ist die Beschädigung so stark, dass die Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist, ist der Betrieb/Nutzung sofort einzustellen. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm gemieteten Gegenstände gegen Verlust, Zerstörung und Beschädigung, auch soweit dies auf Zufall beruht, auf seine Kosten zu versichern bzw. für die Wiederbeschaffungs-/Neuanschaffungskosten aufzukommen. Eventuelle notwendige Reinigungen, Reparaturen oder Neuanschaffungen können dem verursachenden Kunden auch nachträglich in Rechnung gestellt werden. Sofern der Anbieter die Mietgegenstände bei Rückgabe nicht unmittelbar auf mögliche Schäden hin überprüft hat, entbindet dies den Kunden nicht von seiner Verpflichtung für Schäden zu haften, die in seinem Verantwortungsbereich entstanden sind.
7.2. Diebstahl
Der Kunde haftet in vollem Umfang bei Verlust und Diebstahl unserer Mietgegenstände.
Dies gilt auch für das Zubehör und allen bereitgestellten gegenständen.
7.3 Ausfall/Defekt
Sollten Sie einen Defekt an unseren Mietgegenständen feststellen, so müssen diese vor Veranstaltungsbeginn dokumentiert und dem Anbieter umgehend mitgeteilt werden, sodass ggf. ein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt werden kann. Eine Schadensmeldung bei Rückgabe der Mietgegenstände kann nicht mehr akzeptiert werden. Alle Mietgegenstände werden von uns regelmäßig gewartet und bei der Rückgabe auf Funktion überprüft. Bei Rückgabe der Mietartikel müssen diese sich in einem sauberen und unbeschädigten Zustand befinden. Bei Sachbeschädigungen werden die Reparaturkosten gegeben falls der Wiederbeschaffungs-/Neuanschaffungswert in Rechnung gestellt. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden für Schäden haftbar zu machen, für die er selbst, seine Gäste sowie anwesende Personen verantwortlich sind. Werden Mietgegenstände stark verschmutzt oder beschädigt zurückgegeben, so ist neben einem Reinigungsaufwand von 50 Euro zu entrichten. Stell sich bei der Reinigung raus, dass der Mietgegenstand eine weitere Überprüfung benötigt, so trägt der Kunde die Überprüfungskosten.
8 Fotobox
8.1 Fahrtkosten Fotobox
Kosten für Lieferung und Abholung entstehen bis 10 Kilometer um den Firmensitz keine. Jeder weitere Kilometer wird mit 0,55€ berechnet. Hierbei zahlen jeweils Hin- und Rückweg für die Lieferung, sowie Hin- und Rückweg für die Abholung. Die Berechnung der einzelnen Fahrtwege erfolgt über Google Maps. Hierbei wird stets die schnellste Route für die Berechnung genutzt. Die 10 Freikilometer werden dem Kunden einmalig für Lieferung und Abholung gutgeschrieben. Beträgt der einfache Fahrtweg über 30 Minuten, so fällt zu den normalen Fahrtkosten eine einmalige Lieferpauschale in Höhe von 69,00 € an.
8.2 Druckkosten Fotobox
Übersteigt die Anzahl der Ausdrucke die der im Paket inbegriffenen Ausdrucke, werden für jeden weiteren Ausdruck 0,35€ in Rechnung gestellt. Die Gesamtanzahl der Ausdrucke wird bei der Abholung mitgeteilt. Sollte der Kunde nicht mehr vor Ort sein, so wird die Anzahl der Ausdrucke per Foto oder Screenshot festgehalten.
8.3 Nutzungsbedingungen
Der Kunde verpflichtet sich die ihm überlassenen Mietgegenstände pfleglich zu behandeln und nur für den vorgesehenen Zweck zu verwenden. Die Mietgegenstände dürfen nicht an Dritte vermietet oder ohne vorherige Absprache weitergegeben werden. Unsere Fotoboxen sind nicht wetterfest und können nur unter ganz bestimmten, vom Anbieter vorgegebenen Bedingungen im Außenbereich genutzt werden. Jederzeit behalten wir uns das Recht vor die Fotobox nur im Innenbereich aufzustellen. Ein eigenhändiger Abbau/Umstellen durch den Kunden ist, sofern nicht anders festgelegt, nicht gestattet! Der Kunde hat alle anwesenden Personen über die Aufnahme von Fotos zu informieren und sich deren schriftliche Genehmigung für die Aufnahme, Speicherung und Veröffentlichung in der Passwort gesicherten Online-Galerie einzuholen.
8.4 Schaden und Verlust der Bilder und Videos
Für Schäden oder Verlust der aufgenommenen Bilder und Videos haftet der Anbieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
8.5 Schäden an der Fotobox
Für jegliche im Mietzeitraum entstandenen Schäden, verursacht durch den Kunden, Gäste oder anwesenden Personen, an der Fotobox, Drucker, Accessoires und sonstigem Zubehör, haftet der Kunde zum Wiederbeschaffungs-/ Neupreis und somit ausdrücklich nicht nur zum Zeitwert. Sollte die Versicherung des Kunden nur den Zeitwert des beschädigten Gegenstands zahlen ist der Kunde verpflichtet die Differenz zwischen Neu-/Wiederbeschaffungspreis und Zeitwert zu zahlen.
8.6. Betreuung der Fotobox – Verpflegung
Für eine Verköstigung in angemessenem Rahmen in Form von Getränken und Speisen für die anwesenden Mitarbeiter ist zu sorgen. Wird keine Verpflegung gestellt, so wird eine Verpflegungspauschale in Höhe von 30 Euro pro Mitarbeiter erhoben.
8.7. Betreuung der Fotobox – Parkplatz
Für einen kostenfreien Parkplatz in Veranstaltungsnähe ist zu sorgen. Sollte dies nicht geschehen, so werden eventuell anfallende Parkgebühren dem Kunden in Rechnung gestellt.
8.8. Rückgabe der Fotobox – Drucker
Der Schnipselbehälter ist vor dem Transport zu leeren, da der Drucker ansonsten beschädigt werden kann. Wird dies versäumt, muss der Drucker für eine Überprüfung/Wartung zum Fachhändler eingeschickt werden. Der Kunde muss sowohl für die Überprüfung/Wartung, Arbeitszeit, sowie Reparatur und Ausfallschäden aufkommen.
9. 360 Grad Videobox
9.1 Fahrtkosten
Die Kosten für Lieferung betragen 0,55€ je Kilometer. Hierbei zählen jeweils Hin- und Rückweg. Die Berechnung der einzelnen Fahrtwege erfolgt über Google Maps. Hierbei wird stets die schnellste Route für die Berechnung genutzt.
9.2 Übernachtungskosten
Übernachtungskosten fallen an, wenn der Veranstaltungsort mehr als 250 km einfache Fahrtstrecke entfernt liegt. Hierbei wird eine Pauschale in Höhe von 150€/Nacht erhoben.
9.3 Nutzungsbedingungen
Der Kunde verpflichtet sich die ihm überlassenen Mietgegenstände pfleglich zu behandeln und nur für den vorgesehenen Zweck zu verwenden. Die Mietgegenstände dürfen nicht an Dritte vermietet oder ohne vorherige Absprache weitergegeben werden. Der Kunde hat alle anwesenden Personen über die Aufnahme von Fotos zu informieren und sich deren schriftliche Genehmigung für die Aufnahme, Speicherung und Weitergabe an den Kunden einzuholen.
9.4 Schaden und Verlust der Bilder und Videos
Für Schäden oder Verlust der aufgenommenen Bilder und Videos haftet der Vermieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
9.5 Schäden
Für jegliche im Aktionszeitraum entstandenen Schäden, verursacht durch den Kunden, Gäste oder anwesenden Personen, an der 360 Grad Videobox, Sharing-Station, Accessoires und sonstigem Zubehör, haftet der Kunde zum Wiederbeschaffungs-/ Neupreis und somit ausdrücklich nicht nur zum Zeitwert. Sollte die Versicherung des Kunden nur den Zeitwert des beschädigten Gegenstands zahlen ist der Kunde verpflichtet die Differenz zwischen Neu-/Wiederbeschaffungspreis und Zeitwert zu zahlen.
9.6 Betreuung der 360 Grad Videobox – Verpflegung
Für eine Verköstigung in angemessenem Rahmen in Form von Getränken und Speisen für die anwesenden Mitarbeiter ist zu sorgen. Wird keine Verpflegung gestellt, so wird eine Verpflegungspauschale in Höhe von 30 Euro pro Mitareiter erhoben.
9.7 Betreuung der 360 Grad Videobox – Parkplatz
Für einen kostenfreien Parkplatz in Veranstaltungsnähe ist zu sorgen. Sollte dies nicht geschehen, so werden eventuell anfallende Parkgebühren dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
9.8 Nutzungsbedingungen
Unsere 360 Grad Videobox ist nicht wetterfest und kann nur unter ganz bestimmten, vom Anbieter vorgegebenen Bedingungen im Außenbereich genutzt werden.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Parteien ist Worms.
11. Datenschutz
Die im Angebot/Auftragsbestätigung/Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, Handynummer, E-Mail Adresse, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben. Rechte des Betroffenen: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht. Sie sind gemäß § 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber BOXgrafie Fotobox & Eventtechnik um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO können Sie jederzeit die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch oder per E-Mail übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Februar/2022